Kurz erklärt
Behörden & Unterstützung
Rechtliche Grundlagen kennen
Hier finden Sie Informationen zum Sächsischen Denkmalschutzgesetz, dazu was eigentlich ein Kulturdenkmal ist, was auf der Kulturdenkmalliste steht und wie ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren abläuft.
Die sächsischen Denkmalschutzbehörden
Oberste Denkmalschutzbehörde - Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung gestaltet den rechtlichen Rahmen und die Denkmalförderung und beaufsichtigt die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden.
Obere Denkmalschutzbehörde - Landesdirektion Sachsen
Die Landesdirektion überwacht die Arbeit der unteren Denkmalschutzbehörden und entscheidet in Streitfällen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden.
Denkmalfachbehörde - Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD)
Das Landesamt für Denkmalpflege kümmert sich um alle fachlichen Fragen. Die Mitarbeiter:innen des Landesamtes erfassen und erforschen Kulturdenkmale, arbeiten mit den unteren Denkmalschutzbehörden zusammen und beraten bei Restaurierungsprojekten.
Untere Denkmalschutzbehörden (UDBs)
Die unteren Denkmalschutzbehörden sind vor Ort für Denkmaleigentümer:innen und bei allen Vorhaben an einem Kulturdenkmal zuständig.