Das Sächsische Denkmalschutzgesetz
Aufgabe, Gegenstand und Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Sachsen sind im Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) festgelegt.
Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen (§1 SächsDSchG).
Des Weiteren regelt es die Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden sowie die Schutzvorschriften zum Erhalt von Kulturdenkmalen.
Alle Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Sachsen finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Regionalentwicklung.