Im Rahmen der Projektförderung unterstützt die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur und auch spartenübergreifende Projekte beantragt werden.

In diesem Jahr findet die nächste Antragsfrist am 1. September 2025 statt. Diese läuft per Online-Formular, ca. 6 Wochen vor Antragsfrist freigeschaltet wird.

GUT ZU WISSEN 

In der Sparte Industriekultur werden Projekte gefördert, die Orte des Industriezeitalters und industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen; die bspw. Bauwerke der Industriekultur beleben; die das industriekulturelle Erbe mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und interaktiv vermitteln; die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und die Akteur:innen aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, die ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen; die der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen.

Förderfähige Projektformate im Bereich Industriekultur sind unter anderem:

  • Ausstellungen zu industriekulturellen Themen
  • Festivals, welche Orte der Industriekultur beleben, neu interpretieren und ins Bewusstsein rufen
  • Mediale und künstlerische Formate, die sich mit industriekulturellen/-geschichtlichen Themen befassen oder die Techniken und Maschinen der Industriemoderne auf experimentelle Weise in Szene setzen
  • Soziokulturelle Projekte, die Menschen einladen, sich mit Industriekultur auseinandersetzen
  • Wichtiger Hinweis: investive und/oder bauliche Maßnahme können leider nicht gefördert werden.



Hier geht es zur Projektförderung.


Foto: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, Fotograf: Oliver Killing