Gibt es spezielle Programme oder Beratungsangebote, die bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsprojekten unterstützen können?

Für Eigentümer:innen in der Startphase leisten die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. oder eine Initialberatung der Sächsischen Energieagentur SAENA Orientierungshilfe. Auch Vereine wie das Denkmalnetz Sachsen e.V. oder ähnliche Organisationen in anderen Bundesländern bieten Unterstützung und Beratung an, speziell in technischen oder organisatorischen Fragen.

Die geförderte Energieberatung für Wohn- oder Nichtwohngebäude bietet der Bauherrschaft auch neben dem iSFP-Bonus klare Vorteile. In dieser Beratung werden konkrete Energiestrategien entwickelt, die als Grundlage für detaillierte Planungen und Investitionsentscheidungen dienen. Alles ohne eine Verpflichtung zur Umsetzung. Das BAFA fördert diesen Erkenntnisgewinn großzügig. Bauherren bekommen bis zu 50% der Kosten zurück. Für Wohngebäude gibt es je nach Wohnungsanzahl zwischen 650 und 850 Euro Zuschuss. Bei Nichtwohngebäuden kann die Förderung bis zu 4.000 Euro betragen.

Mit diesem Beratungsformat können wir gezielt prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie diese am besten mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden können. Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg liegt in der Verknüpfung von Energiesparmaßnahmen mit den sogenannten Sowieso-Maßnahmen – also Sanierungsarbeiten, die ohnehin anfallen, wie z. B. Dachinstandsetzung oder Fenstererneuerung. Werden diese Schritte strategisch kombiniert, entsteht nicht nur ein energetischer, sondern auch ein wirtschaftlicher Mehrwert. So lassen sich Wohnkomfort und Energieeinsparung gleichzeitig optimieren.

Für die Umsetzung der energetischen Sanierung stehen dann weitere Förderprogramme zur Verfügung, die wir teilweise schon in einer der früheren Fragen diskutiert haben. Darunter:

  • BEG  –  Einzelmaßnahme, Zuschuss
  • BEG  –  Effizienzhaus, Kredit
  • BEG    Fachplanung und Baubegleitung, Zuschuss/Kredit
  • Ergänzungskredit  für BEG Einzelmaßnahmen
  • die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen nach EStG §35c


Für Kommunen: Neben der Kreditfinanzierung über die KfW264 gibt es die Möglichkeit, energetische Sanierungen direkt mit einem Zuschuss über das KfW-Programm 464 zu finanzieren. Dies ist besonders interessant, wenn keine Fremdfinanzierung über Kredite gewünscht wird.

Da regionale Förderprogramme häufig aktualisiert werden, lohnt es sich, regelmäßig die Verfügbarkeit standortbezogener Förderungen zu prüfen.

Ein genauer Blick auf die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Fördervarianten zahlt sich aus, um das Beste aus der Förderung herauszuholen. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Auch deshalb steht in unserer Berufsbezeichnung das Wort Berater.

Ein weiteres Förderprogramm, das ich hier unbedingt hervorheben möchte, ist „Jung kauft alt“ (KfW 308). Dieses Programm unterstützt junge Familien mit mittlerem Einkommen durch zinsgünstige Kredite beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Bisher war die Förderung an die Bedingung geknüpft, das Gebäude auf den Standard „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien“ oder besser zu sanieren – eine Anforderung, die bei Baudenkmalen oft schwer umsetzbar ist.

Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Programm um eine wichtige Erleichterung erweitert: Der Kredit kann nun auch für den Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes genutzt werden. Die Bedingung ist, dass das Gebäude innerhalb der folgenden 4,5 Jahre auf den Standard Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien saniert wird.

Für die eigentliche Sanierung stehen dann die verschiedene Fördermöglichkeiten der BEG zur Verfügung.

Fazit: Wer rechtzeitig plant und die Förderprogramme clever miteinander kombiniert, kann den historischen Charme seines Denkmals bewahren, finanzielle Unterstützung bei den Herausforderungen der Sanierung nutzen und langfristig Energiekosten senken.