Welche spezifischen Anforderungen gelten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Denkmale?
Die BEG bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Dabei wurde erkannt, dass Denkmale eigene Spielregeln brauchen, und genau das macht die Förderung so wertvoll. Grundsätzlich unterscheidet die Förderung zwischen Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle, der Heizungsförderung und der Sanierung zu einem Effizienzhaus Denkmal – jede Variante hat ihre Besonderheiten.
1. BEG Einzelmaßnahmen:
Hier geht es um die Sanierung einzelner Bauteile wie Fenster, Fassaden oder Dächer. Für Denkmale reicht es beispielsweise, wenn Fenster mit guter Zweifach-Verglasung und einem Uw-Wert von ≤ 1,4 W/(m²K) eingebaut werden, um die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Bei der Dämmung der Außenwände sind geringere Dämmstoffstärken und ein U-Wert von 0,45 W/(m²K) im Vergleich zu 0,20 W/(m²K) im normalen Bestand zulässig. Das macht einen Unterschied von ca. 10cm Dämmstoff. Für die Dämmung des Dachs reicht teilweise die technisch maximal mögliche Materialstärke, z.B. wenn denkmalrechtliche Auflagen dickeren Dämmschichten entgegenstehen.
Der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch von maximal 30.000 Euro förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wird im Vorfeld durch eine BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich der Zuschuss auf 20 % von bis zu 60.000 Euro – ein finanzieller Vorteil von bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit – ein echter Mehrwert.
2. Heizungsförderung:
Bei der Umstellung auf regenerative Heizsysteme wird je nach Wohn- und Einkommenssituation der Bauherrschaft zwischen 30 % und 70 % der Kosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro und steigen gestaffelt je nach Anzahl der Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass Heiz- und Trinkwarmwasser durch diese Maßnahme mit mindestens 65% regenerativer Energie erzeugt wird.
3. Effizienzhaus Denkmal:
Die umfassendste Förderung bietet das Effizienzhaus Denkmal, bei dem nicht einzelne Maßnahmen, sondern die gesamtheitliche Sanierung im Fokus steht. Im Gegensatz zu modernen Gebäuden gibt es hier keine starren Anforderungen an die Dämmwerte der Gebäudehülle. Wichtig ist jedoch, dass die bauphysikalischen Bedingungen stimmen, um Feuchteschäden zu vermeiden und den Mindestwärmeschutz sicherzustellen.
Der entscheidende Bewertungsfaktor ist der Jahres-Primärenergiebedarf: Dabei wird nicht nur der Energiebedarf des Gebäudes an sich betrachtet, sondern auch die Umweltauswirkungen, die durch die Gewinnung, Umwandlung und den Transport der benötigten Energieträger entstehen. Ein sogenanntes Referenzgebäude mit festgelegten energetischen Eigenschaften dient als Vergleichsmaßstab. Erreicht ein Denkmal 160 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes oder weniger, wird es als Effizienzhaus Denkmal eingestuft. Zum Vergleich: Ein klimafreundlicher Neubau darf als Effizienzhaus 40 maximal 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen.
Durch eine gezielte Verbesserung der Gebäudehülle – etwa durch moderate Dämmung, Fensterertüchtigung und wärmebrückenarme Konstruktionen – lässt sich der Energiebedarf effektiv senken. Ein Effizienzhaus Denkmal lässt sich meist durch die geschickte Kombination von baulichen und technischen Maßnahmen erreichen. Zusätzlich zu einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit gibt es einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 10 %.