Ein Beitrag von DNS, Malika Eilers und IDK e.V. , Thomas Löther
Kurz erklärt: Echter Hausschwamm
Echter Hausschwamm – was ist das eigentlich? Und warum ist er so gefürchtet? In folgendem Beitrag erfahren Sie, was Sie zum Schadbild und zur Bekämpfung des Holzzerstörers wissen müssen und auch, welche vielversprechenden Behandlungsmethoden derzeit in der Erprobung sind.
Was ist der Echte Hausschwamm?
Der Echte Hausschwamm ist der gefährlichste Vertreter der holzzerstörenden Pilze und sorgt immer wieder für erhebliche Schäden an Gebäuden. Seine nachhaltige Bekämpfung setzt besonderen Sachverstand und große Sorgfalt voraus. Obwohl er sich von Holz bzw. von zellulosehaltigen Materialien ernährt, hat er die Fähigkeit mit seinem Pilzmyzel auch anorganische Materialien zu überwuchern. Dabei verbreitet er sich oftmals versteckt und unsichtbar innerhalb der
Baukonstruktion und kann beispielsweise auch Mauerwerk meterweit durchwachsen. Wegen dieser besonderen Eigenschaft und der großen Herausforderung, die eine erfolgreiche Bekämpfung mit sich bringt, wird er gelegentlich auch als „Mauerschwamm“ bezeichnet. Den tatsächlichen Schaden richtet er durch den Abbau der Zellulose jedoch in den Holzbauteilen an. Bei passenden Lebensbedingungen hat der Pilz ein enormes Zerstörungspotential. Da der Echte Hausschwamm große Auswirkungen auf die Standsicherheit von Gebäuden haben kann, sollte bei dem Verdacht eines Befalls unbedingt ein zertifizierter Holzschutzgutachter zu Rate gezogen werden. Dieser kann sicher feststellen, ob es sich um den Echten Hausschwamm oder um einen anderen Vertreter der Holzfäulepilze handelt. Je nach Erreger kann dann die richtige Behandlungsmethode eingeleitet werden. In Sachsen ist der Echte Hausschwamm zudem meldepflichtig. Die Sächsische Bauordnung §13 (2) besagt: „Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock oder vom echten Hausschwamm befallen, haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.“
Lebensweise, Aussehen und Schadbild
Doch was braucht der echte Hausschwamm zum Leben und Wachsen? Neben zellulosehaltigem Material benötig der Pilz vor allem ausreichend Feuchtigkeit, eine gewisse Wohlfühltemperatur, Sauerstoff und möglichst unbewegte Luft. Zugluft mag der Pilz hingegen nicht, weshalb eine gute Gebäudedurchlüftung eine wirkungsvolle Vorbeugung gegen den Schaderreger sein kann.
Sichtbar wird der echte Hausschwamm oftmals durch seine Myzelien, die sich, neben ihrer Eigenschaft unsichtbar innerhalb der Baukonstruktion wachsen zu können, auch auf der Oberfläche von Bauteilen ausbreiten. Für das geschulte Expertenauge sind diese Myzelien ein wichtiges Indiz bei der sicheren Zuordnung des holzzerstörenden Pilzes.
Neben den Myzelsträngen und Luftmyzelien bildet der Echte Hausschwamm auch Fruchtkörper aus, die jedoch nicht immer sichtbar und auffindbar sind. Die frischen Fruchtkörper sind rot-bräunlich gefärbt, haben einen weißen Zuwachsrand und lassen sich in ihrer Form als fladenförmig, hirnartig und fleischig beschreiben. Sein wissenschaftlicher Name „Serpula lacrymans“ (Serpula =
Hausschwamm, lacrima (lat.) = Träne) deutet zudem auf die Eigenschaft des Fruchtkörpers hin, Wassertröpfchen abzusondern. Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal ist dies jedoch nicht, da auch andere Pilze solche Guttationströpfchen bilden.
Durch den Abbau der Zellulose im Holz bilden sich quer zur Faserrichtung Risse, die zur fortschreitenden Brüchigkeit des Holzes, zum sogenannten Würfelbruch führen. Das Holz verliert zunehmend seine Festigkeit und zerfällt schließlich ganz. Da sich das Holz bei diesem Vorgang braun verfärbt, bezeichnet man diesen auch als Braunfäule. In Abgrenzung zur Braunfäule gibt es auch das Schadbild der Weißfäule, die jedoch nicht durch den Echten Hausschwamm, sondern durch andere Holzfäulepilze verursacht wird. Aber Vorsicht: es kann auch einen gemischten Befall durch unterschiedliche Erreger geben. Das Hinzuziehen eines zertifizierten Holzschutzgutachters ist also in jedem Falle angeraten, um den Schadensverursacher zuverlässig identifizieren und anschließend
richtig behandeln zu können.
Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung
Die Holzschutznorm DIN 68800 Teil 4 regelt die Maßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten. Wurde der Befall durch Echten Hausschwamm vom Gutachter bestätigt, führt nur die Kombination mehrerer Maßnahmen zum dauerhaften Erfolg bei der Bekämpfung.
In jedem Fall muss die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit in der Baukonstruktion beseitigt werden. Die Gründe für den erhöhten Feuchteeintrag können sehr vielseitig sein und reichen von undichten Dächern und Leckagen, fehlender Belüftung und Beheizung bis hin zu Baumängeln wie beispielsweise Kältebrücken mit Kondenswasserbildung. Das Aufspüren und Beseitigen der Ursache ist elementar, da der Echte Hausschwamm sonst auch nach einer chemischen oder thermischen Behandlung immer wieder ausbrechen bzw. weiterwachsen kann.
Geschädigte Holzbauteile müssen in jedem Fall entfernt und ausgetauscht werden, wobei der Rückschnitt laut Vorschrift mit einer Zugabe von 1 Meter ab sichtbarem Befall erfolgen muss. Zudem sind sämtliche sichtbare Befallsspuren wie Myzelstränge und Fruchtkörper gewissenhaft zu entfernen.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch chemische oder thermische Behandlung der verbleibenden Bauteile. Da der Echte Hausschwamm auch Mauerwerk sowie andere nicht organische Materialien und trockenes Holz meterweit durchwachsen und sich somit enorm ausbreiten kann, müssen diese in die Behandlung ebenfalls mit einbezogen werden.
Bei der chemischen Behandlung kommen vorbeugende Holzschutzmittel und ggf. Schwammsperrmittel zum Einsatz, die das weitere Wachstum des Pilzes unterbinden. Hier gibt es sowohl Verfahren zur Oberflächenbehandlung als auch tiefenwirksame Injektionsmethoden.
Bei der thermischen Behandlung werden die betroffenen Bauteile über einen bestimmten Zeitraum auf Temperaturen von etwa 60 °C erhitzt, um den Pilz zu bekämpfen. Hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Verfahren, wobei der Einsatz von Radiowellen und Mikrowellen jüngst in Modellvorhaben und Forschungsarbeiten erprobt wird. Da die Mikrowellen relativ kleine Bereiche erwärmen, eignen sich diese vor allem zum lokalen und punktuellen Einsatz. Die Radiowellen hingegen lassen sich auch für größere Flächen einsetzen und bieten somit für die Behandlung größerer Mauerwerksabschnitte eine vielversprechende Möglichkeit.
Die Zuverlässigkeit und Kontrollierbarkeit dieser zwei thermischen Verfahren wird in Fachkreisen derzeit noch kontrovers diskutiert, dennoch erscheinen sie vielversprechend - gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz.
Der Echte Hausschwamm im Baudenkmal
Bei besonders wertvollen Denkmalen und Bauteilen, wie beispielsweise historischen Decken- und Wandbemalungen oder aufwändig gefertigten Zimmermannsarbeiten, möchte man möglichst viel der originalen Bausubstanz erhalten. Der Austausch des sichtbar befallenen Materials mit einem
Meter Zugabe würde hier oftmals einen enormen Verlust bedeuten. Ein sinnvoller Konsens zwischen der Bekämpfung des Pilzes und dem Erhalt der Originalsubstanz muss gefunden werden.
Auch hier ist das oberste Gebot, dem Pilz seine Lebensgrundlage zu entziehen und sämtliche Ursachen für den erhöhten Feuchteeintrag im Gebäude zu beseitigen.
Entscheidet man sich aus denkmalpflegerischen Gründen dafür mehr Originalsubstanz im Bauwerk zu
belassen, als üblich, so bieten die thermischen Behandlungsverfahren eine vielversprechende Möglichkeit der Pilzbekämpfung und der Trockenlegung der Baukonstruktion. Je nach Gebäudetyp und Nutzung kann anschließend eine Raumklimakontrolle sinnvoll sein, um die relative Luftfeuchtigkeit bzw. die Bauteilfeuchte regelmäßig im Blick zu haben. Auch eine ausreichende Belüftung kann, je nach Gebäudenutzung, zur wirksamen Vorbeugung beitragen.
Bei Unsicherheiten, ob es sich tatsächlich um den Echten Hausschwamm oder um einen anderen holzzerstörenden Pilz handelt, kann übrigens auch eine genetische Untersuchung Klarheit schaffen.
Außerdem gut zu wissen:
Die Bezeichnung der Sachverständigen ist nicht geschützt und sagt daher nicht unbedingt etwas über die tatsächliche Qualifikation aus. Wichtig ist im Zusammenhang mit Holzschutzgutachtern daher, auf eine Zertifizierung der Sachverständigen zu achten.
Fotos: IDK e.V., Thomas Löther